Energiewirtschaftsgesetz

Energiewirtschaftsrecht
(EnWG)

Die Energiewirtschaft in Deutschland befindet sich in Transformation. Die Entflechtung konventioneller Energieversorgung und die Regulierung neuer Energiekonzepte sowie die Digitalisierung der Energiewirtschaft stellt für alle Unternehmen am Energiemarkt eine Herausforderung dar.

Grundlage der energierechtlichen Dogmatik und damit der rechtliche Rahmen der Wertschöpfungskette in der Energiewirtschaft ist das Energiewirtschaftsgesetz, kurz EnWG. Wir beraten unsere Mandanten umfassend zu energiewirtschaftlichen Tagesfragen und zum allgemeinen Energiewirtschaftsrecht.

Beratungsschwerpunkte

Wir bieten eine vollumfassende Beratung rund um das Energiewirtschaftsrecht. Neben individuellen Lösungen für Ihr Projekt auf dem Energiemarkt sind folgende Themen Schwerpunkte unserer juristischen Beratungstätigkeit.

Energieerzeugung und Netzstruktur

  • Netzanschluss nach EnWG: u.a. Begleitung von Netzanschlussverfahren, Kostenteilung nach GasNZV und StromNZV, Durchsetzung von Netzanschlüssen, Abwehr von Baukostenzuschüssen, Netzanschlussverträge
  • Netzzugang nach EnWG: u.a. Netzzugangsverträge im Gas- und Strombereich, Netzentgelt-Überprüfung und -Optimierung, energiewirtschaftliche Bilanzierung von Energietransporten
  • Netzentgelte und Abgaben im Energiehandel und -transport: u.a. Optimierung der Stromnebenkosten, Rechtsgutachten zu Fragen der Netzentgeltbemessung für industrielle Stromkunden
  • Beratung energieintensiver Unternehmen zu Fragen der Netznutzungsentgelte: Befreiungen von Stromnetzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV, Anerkennung als atypischer Netznutzer i.S.v. § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV und andere Sonderformen der Netznutzung; Pooling i.S.v. § 17 Abs. 2a StromNEV

Dezentrale Energieversorgung und erneuerbare Energien

  • Unterstützung bei der Projektentwicklung von Photovoltaik- und Windkraftanlagen (Flächensicherung, Genehmigungsrecht und Netzanschluss)
  • Prüfung und Strukturierung von Mieterstrom-Modellen und anderen Konzepten zur dezentralen Energieversorgung
  • Beratung zur Regelenergie-Vermarktung im deutschen Strommarkt, insbesondere im Zusammenhang mit dem Aufbau eines virtuellen Kraftwerks (Präqualifikationsprozesse etc.)
  • Beratung zur Optimierung von Energieversorgungskonzepten (Gestaltung von Kundenanlagen i.S.v. § 3 Nr. 24 a/b EnWG und geschlossenen Verteilernetzen i.S.v. § 110 EnWG)
  • Realisierung von Power-to-Gas-Projekten (P2G) zur Erzeugung von grünem Wasserstoff und Power-to-Heat-Anlagen (P2H)

Vergaberecht, Konzessionen, Vertretung vor Behörden und Gerichten

  • Vergaberecht: Durchführung von Ausschreibungsverfahren für die Energiebeschaffung durch öffentliche Auftraggeber
  • Netzkonzessionen: Begutachtung von Konzessionsfragen; Begleitung und Durchführung von Konzessionsvergabeverfahren (Strom, Wärme und Gas)
  • Zivilrechtliche Schadensersatzhaftung des Netzbetreibers wegen Verstößen gegen seine Netzanschlusspflichten
  • Vertretung vor der Bundesnetzagentur und vor Landesregulierungsbehörden sowie in anschließenden gerichtlichen Verfahren
Beratungstermin vereinbaren

Unsere Leistungen

Im Fokus