Rechtsstreit

Energy Litigation und Anspruchsdurchsetzung

Sollten außergerichtliche Verhandlungen in Fragen des Energierechts, Energiewirtschaftsrechts und Energievertragsrecht nicht zum Erfolg führen, setzen wir die Ansprüche selbstverständlich auch auf dem Rechtsweg durch und tragen dazu bei, den wirtschaftlichen Erfolg unternehmerischer Tätigkeit zu realisieren.

Beratungsschwerpunkte

Unsere Mandate im Bereich Energy Litigation, das heißt Anspruchsdurchsetzung und -abwehr, betreffen unter anderem die folgenden Themengebiete:

  • Durchsetzung von Ansprüchen aus Energielieferverträgen bzw. Abwehr von Forderungen im Zusammenhang mit Energielieferungen; hierzu Vertretung in schiedsgerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.
  • Klärung von Haftungsfragen und Regressforderungen bei Anlagenlieferverträgen.
  • Vertretung vor den Bundes- oder Landesregulierungsbehörden, etwa bei Netzzugangs- oder Netzentgeltfragen.
  • Gerichtliche Vertretung von Energieunternehmen und Energieverbrauchern.
  • Gerichtliche Kontrolle behördlicher Vorgaben, insbesondere von Festlegungen der Bundesnetzagentur.

Neben unserer Prozessexpertise im Bereich Energy Litigation begleiten wir von AssmannPeiffer Streitigkeiten auch im Rahmen von Mediation und schiedsrichterlichen Verfahren.

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