Energievertragsrechts
Energiecontracting und Vertragsgestaltung
Beim Energiecontracting errichten Energieversorger auf eigene Kosten selbstständig Energieerzeugungsanlagen in Gebäuden oder auf Grundstücken von Energieverbrauchern. Anschließend beliefert der Energie-Contractor den Kunden mit Strom oder Wärme.
Beratungsschwerpunkte
Konkrete Contracting-Modelle mit Contracting-Anbietern und die Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Energieverträgen und Contracting-Verträgen gehören zum Kernbestandteil der juristischen Beratung unserer Kanzlei AssmannPeiffer für Energierecht.
Beim Energiecontracting geht es - wie im gesamten Energiemarkt - oftmals darum neue Geschäftskonzepte vertraglich abzubilden und Marktstandards zu entwickeln.
Die maßgeschneiderte Beratungstätigkeit unserer Rechtsanwälte im Energievertragsrecht erfolgt unter anderem in den folgenden Bereichen:
- Energielieferverträge Gas und Strom: Prüfung und Gestaltung von Verträgen, Entwicklung von Musterverträgen inklusive AGB.
- Verträge zum Handel mit erneuerbarer Energie: u.a. Verträge zur Lieferung EEG-fähigen Biomethans, zum Handel und zur Übertragung von Biokraftstoffquote sowie zum Handel mit Ökostrom.
- Energiecontracting und Energieeinsparcontracting: Wärmelieferungsverträge; Betreibermodelle für dezentrale Erzeugungseinheiten.
- Verträge zum Bilanzkreismanagement im Gas- und Strombereich und zum Management von Energielieferportfolios.
- Anlagenkauf- und Wartungsverträge: beispielsweise für Biogas- oder Windenergieanlagen.
- Unternehmenskaufverträge und Projektkaufverträge im Bereich erneuerbare Energien, inklusive Due-Diligence-Prüfung.
- Konzessionsverträge: Fern- und Nahwärme; Strom- und Gasnetz.
- Grenzüberschreitender Handel mit erneuerbaren Energien inklusive Nachweisführung.
Unsere energierechtliche Vertragsgestaltung erfolgt jeweils individuell. Gleichzeitig denken wir unternehmerisch und arbeiten dank unserer langjährigen Erfahrungen im Bereich Energievertragsrecht und insbesondere Energiecontracting hocheffizient.