Energievertragsrechts

Gestaltung von Energieverträgen

Die Gestaltung und Verhandlung aller Arten von Energieverträgen gehört zum Kernbestandteil der juristischen Beratung von AssmannPeiffer. Hierzu zählen neben Energielieferverträgen auch Pachtverträge sowie Energiecontracting-Verträge.

Beratungsschwerpunkte

Die maßgeschneiderte Beratungstätigkeit unserer Rechtsanwälte im Energievertragsrecht erfolgt unter anderem in den folgenden Bereichen:

  • Energielieferverträge Strom, Gas und Wärme: Prüfung und Gestaltung von Verträgen (z.B. Power-Purchase-Agreements, Direktvermarkungsverträge, Mieterstrom-Verträge) und Entwicklung von Musterverträgen inklusive AGB (z.B. Fernwärmelieferverträge nach AVBFernwärmeV).
  • Verträge zur Projektentwicklung im Bereich erneuerbare Energien: z.B. Pachverträge für PV-Freiflächenanlagen oder Windkraftanlagen, Netzanschlussverträge, Grunddienstbarkeiten.
  • Energiecontracting und Energieeinsparcontracting: Wärmelieferungsverträge; Betreibermodelle für dezentrale Erzeugungseinheiten.
  • Verträge zum Bilanzkreismanagement im Gas- und Strombereich und zum Management von Energielieferportfolios.
  • Anlagenkauf- und Wartungsverträge: beispielsweise für Biogas- oder Windenergieanlagen.
  • Unternehmenskaufverträge und Projektkaufverträge im Bereich erneuerbare Energien, inklusive Due-Diligence-Prüfung.
  • Konzessionsverträge: Fern- und Nahwärme; Strom- und Gasnetz.
  • Grenzüberschreitender Handel mit erneuerbaren Energien inklusive Nachweisführung.

Unsere energierechtliche Vertragsgestaltung erfolgt jeweils individuell. Gleichzeitig denken wir unternehmerisch und arbeiten dank unserer langjährigen Erfahrungen im Bereich Energievertragsrecht und insbesondere Energiecontracting hocheffizient.

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