Energievertragsrechts
Gestaltung von Energieverträgen
Die Gestaltung und Verhandlung aller Arten von Energieverträgen gehört zum Kernbestandteil der juristischen Beratung von AssmannPeiffer. Hierzu zählen neben Energielieferverträgen auch Pachtverträge sowie Energiecontracting-Verträge.
Beratungsschwerpunkte
Die maßgeschneiderte Beratungstätigkeit unserer Rechtsanwälte im Energievertragsrecht erfolgt unter anderem in den folgenden Bereichen:
- Energielieferverträge Strom, Gas und Wärme: Prüfung und Gestaltung von Verträgen (z.B. Power-Purchase-Agreements, Direktvermarkungsverträge, Mieterstrom-Verträge) und Entwicklung von Musterverträgen inklusive AGB (z.B. Fernwärmelieferverträge nach AVBFernwärmeV).
- Verträge zur Projektentwicklung im Bereich erneuerbare Energien: z.B. Pachverträge für PV-Freiflächenanlagen oder Windkraftanlagen, Netzanschlussverträge, Grunddienstbarkeiten.
- Energiecontracting und Energieeinsparcontracting: Wärmelieferungsverträge; Betreibermodelle für dezentrale Erzeugungseinheiten.
- Verträge zum Bilanzkreismanagement im Gas- und Strombereich und zum Management von Energielieferportfolios.
- Anlagenkauf- und Wartungsverträge: beispielsweise für Biogas- oder Windenergieanlagen.
- Unternehmenskaufverträge und Projektkaufverträge im Bereich erneuerbare Energien, inklusive Due-Diligence-Prüfung.
- Konzessionsverträge: Fern- und Nahwärme; Strom- und Gasnetz.
- Grenzüberschreitender Handel mit erneuerbaren Energien inklusive Nachweisführung.
Unsere energierechtliche Vertragsgestaltung erfolgt jeweils individuell. Gleichzeitig denken wir unternehmerisch und arbeiten dank unserer langjährigen Erfahrungen im Bereich Energievertragsrecht und insbesondere Energiecontracting hocheffizient.