Messstellenbetriebsgesetz

Digitalisierung der Energiewende

Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende markiert den Anfang einer grundlegenden Transformation des Energiesystems. Im Mittelpunkt steht dabei das Messstellenbetriebsgesetz.

Messstellenbetriebsgesetz

Regulierung der Energienetze mit dem Messstellenbetriebsgesetz

Das Messstellenbetriebsgesetz (kurz MsbG) regelt Kosten, Einbau, Ausstattung, Betrieb und Sicherheitsanforderungen von intelligenten digitalen Messsystemen und die Zuständigkeiten von Messstellenbetreibern.

Smart-Meter-Gateways, die nach den Anforderungen des Messstellenbetriebsgesetzes entwickelt worden sind, bilden hierbei die technische Grundlage für intelligente Messsysteme und den Messstellenbetrieb.

Dieser modernen Messeinrichtungen bedarf es einerseits, weil die Energiewende mit erneuerbaren dezentralen Energieversorgern beim Messstellenbetrieb eine granulare Messung von Stromverbrauch und Stromerzeugung benötigt.

Zum anderen gibt es enorme technische Fortschritte, die den Energiemarkt zukünftig weiter transformieren werden.

Smart Meter und intelligente Energiekonzepte

Das Internet der Dinge und die Wirtschaft 4.0, aber vor allem smarte Datenkommunikation, Blockchain und Smart Contracts werden Energiesysteme effizienter, flexibler und dezentraler machen. Smart Meter, die sogenannten intelligenten Stromzähler, sind dabei nur der Anfang.

Vielversprechende Anwendungen sind Micro-Grids, EE-Strom basierte Währungen und Prämiensysteme, Last-variable Stromtarife und neue E-Mobility-Konzepte. In Zukunft dürften sie auch verstärkt bei virtuellen Kraftwerken, Metering, Abrechnung und Clearing eingesetzt werden.

Eine Schlüsselrolle kommt in Zukunft sogenannten Blockchain-Systemen zu. Eine Blockchain ist eine Voraussetzung für Smart Grid-Systeme, da es die Kosten von Mikro-Transaktionen erheblich senkt, Aggregatoren wie Energieversorger ersetzt und zugleich Systemdienstleistungen auf der Makroebene verbessern kann.

Blockchain und Smart Contracts automatisieren das Energiesystem

Die Blockchain wird ihr Potential aber erst dann ausschöpfen können, wenn sie Smart Contracts integrieren kann. Smart Contracts sind Algorithmen, die vertragliche Rechte und Pflichten in ein digitales Protokoll umwandeln und sodann automatisch ausführen („self-executing“). Je intelligenter die Algorithmen sind, desto komplexere vertragliche Abreden lassen sich automatisieren.

Es liegt nahe, Blockchain und Smart Contracts bei Last- und Strompreis-variablen Energielieferverträgen einzusetzen. Auch können dezentrale Versorgungsmodelle bei hinreichender Digitalisierung der Verbrauchsgeräte noch stärker vernetzt und flexibilisiert werden.
Schließlich wird die Technologie vor allem im Bereich der E-Mobilität die Abrechnung und genaue Messung vereinfachen.

Messstellenbetriebsgesetz regelt nicht alles

Die Energiewende 4.0 öffnet den Energiemarkt (noch) weiter für innovative Unternehmen. Deren Geschäftsmodelle bedürfen aus rechtlicher Sicht einer weitsichtigen Umsetzung, da unterschiedliche Bereiche des Energierechts berührt werden. Das MsbG deckt nicht alle Fälle ab.

Von der zivilrechtlichen Frage des Vertragsschlusses über das AGB-Recht und den Inhalt von Stromlieferverträgen bis hin zu den Rechten und Pflichten des sog. „Prosumers“ aus dem Energiewirtschaftsgesetz. Datenschutz und Datensichterheit spielen genauso eine Rolle wie das IT-Sicherheitsgesetz und das Mess- und Eichrecht.

Fazit

Die Digitalisierung des Energiemarktes birgt großes Potenzial für innovative und moderne Geschäftsmodelle. Es braucht indes eine ganzheitliche juristische Perspektive und versierte Kenntnis aller betreffenden Gesetze, um alle technischen Möglichkeiten taxieren und ausschöpfen zu können.

Ihr Ansprechpartner

Sebastian Schnurre