EEG, GEG und KWKG

Recht der Erneuerbaren Energien

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist ein zentrales Förderinstrument der Energiewende in Deutschland. Das EEG regelt die Einspeisung und die Einspeisevergütung von Strom aus Photovoltaik, Windkraft und anderen erneuerbaren Energien.

Beratungsschwerpunkte

Als Rechtsanwälte für Energierecht beraten wir Energieunternehmen im Elektrizitäts-, Wärme- sowie Verkehrssektor entlang der gesamten Wertschöpfungskette speziell zu nachfolgenden Fragestellungen:

  • Vergütung nach dem EEG: Voraussetzungen für Einspeisevergütung, Nachweisführung, Sonderprobleme bei Bestandsanlagen, Repowering etc.
  • Projektentwicklung im Bereich erneuerbare Energien: Vertragsgestaltung (z.B. Pachtverträge für PV-Freiflächenanlagen) und gesellschaftsrechtliche Umsetzung
  • Einsatz von Biokraftstoffen und E-fuels: u.a. THG-Quote nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Quotenhandel, Nachweisführung (u.a. Biokraft-NachV), Zertifizierung von E-fuels und Quotenerfüllung durch Strom (E-Mobility)
  • Strom- und Energiesteuerrecht: u.a. Steuerentstehung und -entlastung nach dem EnergieStG und StromStG
  • Nutzungsmöglichkeiten und -pflichten im Wärmesektor: u.a. Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • Genehmigungsfähigkeit von Energieerzeugungsanlagen (insbesondere nach BlmSchG und BauGB)
  • Förderungen für Kraft-Wärme-Kopplung nach dem KWKG
  • Begleitung und Zertifizierung von Power-to-Gas-Projekten (P2G)

Darüber hinaus beraten wir umfassend zu allen Rechtsfragen bei EEG-Anlagen wie Photovoltaik und Solar, Biogas und Biomasse, Windkraft, Wasserkraft sowie KWKG-Anlagen. Als Boutique-Kanzlei begleiten wir die Direktvermarktung von Strom inklusive der Vertragsgestaltung (u.a. Power-Purchase-Agreements - PPA) sowie Due Diligence und Risikomanagement beim Kauf und Verkauf von EEG-Anlagen.

Beratungstermin vereinbaren

Unsere Leistungen

Im Fokus