Erneuerbare Energien Gesetz

Erneuerbare Energien in
Deutschland und Europa

Ende der 1990er Jahre wurden die Monopole für die Energieversorgung und den Betrieb der Energienetze in Deutschland und Europa aufgehoben.

Liberalisierung des Energiemarktes

Seitdem hat sich viel bezüglich der Liberalisierung des Energiemarktes getan. Auch die Vollendung des grenzenlosen europäischen Binnenmarktes für Strom und Gas rückt näher und der grenzüberschreitende Energiehandel nimmt stetig zu. Schon heute sind die europäischen Märkte weitgehend gekoppelt und werden weiter zusammenwachsen.

Im Gegensatz dazu ist der Energiemarkt für erneuerbare Energien wie Windenergie oder Solarenergie seit Jahren noch stark in die nationalen Gebiete der Mitgliedstaaten segmentiert.

Zu dieser Entwicklung kommt hinzu, dass erneuerbare Energien - auch in Deutschland - noch nicht wettbewerbsfähig und deshalb auf staatliche Förderung angewiesen sind, insbesondere da die Strompreise in Europa teilweise sehr voneinander abweichen.

Deutsches Erneuerbare Energien Gesetz mit Inlandsvorbehalt

Die Förderungen für erneuerbare Energien haben die Mitgliedstaaten meist ganz oder teilweise auf das eigene Staatsgebiet beschränkt. Dennoch nimmt der grenzüberschreitende Handel von Energieträgern erneuerbarer Energien – wie Ökostrom, Biomethan und Biokraftstoffen – stetig zu. Vor allem weil die Vermarktung zunehmend außerhalb von staatlichen Förderungen stattfindet.
So wird etwa Ökostrom aus norwegischen Wasserkraftwerken nach Deutschland verkauft und Biomethan aus deutschen Biogasanlagen nach Schweden exportiert.

Rechtssicherheit für Energiehandel aus Deutschland

Doch die rechtssichere Abwicklung des grenzüberschreitenden Handels mit Ökostrom und Ökogas ist mit besonderen Herausforderungen verbunden, da der Transport über das öffentliche Leitungsnetz rein bilanziell erfolgt.

So ist in den Energielieferverträgen die genaue Produktdefinition entscheidend. In ihr müssen vor allem die anlagen-, stoff- und verfahrensbezogenen Ökokriterien korrekt abgebildet werden.
Von zentraler Bedeutung ist die lückenlose und missbrauchssichere Nachweisführung der Produkteigenschaften, auch Energie- und umsatzsteuerliche Besonderheiten beim Im- und Export müssen beachtet werden.

Des Weiteren erfordert der leitungsgebundene Transport über die Landesgrenzen hinweg eine besondere vertragliche Regelung. Natürlich sind alle sonstigen speziellen Anforderungen an internationale Verträge, wie die Fragen des anwendbaren Rechts oder vorbereitende Regelungen für eine erfolgreiche Konfliktlösung, zu beachten.

Förderung erneuerbarer Energien in Europa

Mit Blick auf die aktuellen Leitlinien der Europäischen Kommission für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen werden die mitgliedstaatlichen Förderungen für erneuerbare Energien aus dem europäischen Ausland zunehmend geöffnet werden.
Dies birgt enormes Potential für Marktteilnehmer. Es ist daher wichtig frühzeitig über neue Gesetzesvorhaben informiert zu sein und die Unternehmensstrategie danach auszurichten.

Neben den Anforderungen der nationalen Fördersysteme an die jeweiligen erneuerbaren Energieträger kommt auch der Nachweisführung entscheidende Bedeutung zu. Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie hat sich hierbei für den Standard eines Massenbilanzsystems entschieden.
Derzeit ist dies vor allem für Biokraftstoffe relevant, die international gehandelt und durch die Biokraftstoffquote des Bundes-Immissionsschutzgesetzes gefördert werden (vgl. §§ 37a ff. BImSchG i.V.m. Biokraft-NachV).

Für andere erneuerbare Energien in Deutschland und Europa bleibt abzuwarten, welches Nachweissystem sich in der Praxis durchsetzen wird.

Fazit

Stromhandel und Strommarkt in Europa verflechten sich zunehmend, wobei der Anteil erneuerbarer Energien in Deutschland und Europa stetig wächst. Juristisch relevant sind hier neben dem europäischen Energierecht auch die jeweiligen nationalen Bestimmungen aus Energiewirtschaftsrecht, Vertragsrecht und Vergaberecht.

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Lukas Assmann