Schwerpunkte

Simon Hillmann berät schwerpunktmäßig Projektierer und Betreiber von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern, Stromhändler, Aggregatoren sowie Energie-Start-Ups zu allen energierechtlichen und zivilrechtlichen Fragen. Ein besonderer Fokus liegt auf der maßgeschneiderten Ausgestaltung von Verträgen zur Entwicklung von Photovoltaik- und Batteriespeicherprojekten, zur Vermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien sowie von Flexibilitäten im Stromsystem (Batteriespeicher, Demande Side Management). Darüber hinaus unterstützt Simon Hillmann Industrieunternehmen und Unternehmen aus der Immobilienbranche bei der Erreichung ihrer CO2-Reduktionsziele. Einen weiteren Beratungsschwerpunkt bilden aktuell die Preisbremsengesetze im Bereich Strom und Erdgas/Wärme.

Ausbildung

Studium des deutschen und des französischen Rechts im Rahmen des Deutsch-Französischen Magisterstudiengangs Rechtswissenschaften der Universitäten Köln und Paris I Panthéon-Sorbonne (maîtrise en droit; LL. M. [Köln/Paris I]) sowie in Berlin. Referendariat am Kammergericht Berlin. Beide Juristische Staatsexamina mit Prädikatsnote.

Praktische Erfahrungen

Langjährige anwaltliche Tätigkeit bei einer führenden deutschen Energierechtskanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkt im Recht der Erneuerbaren Energien.

„Das geltende Energierecht bildet den aktuellen Ausgleich der drei Hauptziele der Energiewende – bezahlbare Preise, Versorgungssicherheit und Klimaschutz – ab.“

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