Schwerpunkte

Simon Hillmann berät schwerpunktmäßig Anlagenbetreiber, Netzbetreiber, Stromlieferanten, Letztverbraucher und stromintensive Unternehmen zu allen Fragen rund um das Recht der Erneuerbaren Energien sowie zum allgemeinen Energiewirtschaftsrecht. Ein besonderer Fokus liegt aktuell auf der maßgeschneiderten Ausgestaltung von Verträgen insbesondere im Bereich der dezentralen Stromerzeugung mit Photovoltaikanlagen. Ein weiterer Tätigkeitsbereich bildet das Strom- und Energiesteuerrecht.

Ausbildung

Studium des deutschen und des französischen Rechts im Rahmen des Deutsch-Französischen Magisterstudiengangs Rechtswissenschaften der Universitäten Köln und Paris I Panthéon-Sorbonne (maîtrise en droit; LL. M. [Köln/Paris I]) sowie in Berlin. Referendariat am Kammergericht Berlin. Beide Juristische Staatsexamina mit Prädikatsnote.

Praktische Erfahrungen

Langjährige anwaltliche Tätigkeit bei einer führenden deutschen Energierechtskanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkt im Recht der Erneuerbaren Energien.

„Das geltende Energierecht bildet den aktuellen Ausgleich der drei Hauptziele der Energiewende – bezahlbare Preise, Versorgungssicherheit und Klimaschutz – ab.“

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