Schwerpunkte

Kristin Weiß berät Energieversorger und Messstellenbetreiber zu den energierechtlichen Bezügen des Mess- und Eichrechts, insbesondere im Zusammenhang mit Smart Metering nach dem Messstellenbetriebsgesetz. Daneben liegt der Fokus ihrer Tätigkeit in der Erstellung und Verhandlung von Energieverträgen etwa für Wasserstoff und erneuerbare Energien. Einen zusätzlichen Beratungsschwerpunkt von Frau Weiß bildet der regulatorische Rahmen für Energiespeicheranlagen.

Ausbildung

Studium der Rechtswissenschaftlichen an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sowie an der Universitetet i Oslo (Norwegen) mit Schwerpunkt im Regulierungsrecht. Referendariat am OLG Düsseldorf mit Stationen in Berlin und Washington, DC. Beide Juristische Staatsexamina mit Prädikatsnote.

Praktische Erfahrungen

Mitarbeit in führenden deutschen Wirtschaftskanzleien mit Tätigkeitsschwerpunkt im Energierecht.

„Morgen klimafreundlicher Wasserstoff, übermorgen Fusion: Schritthaltend mit Innovationen und neuen Technologien, ist es unsere Aufgabe, die Zukunft der Energieversorgung mitzugestalten.“

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