Schwerpunkte

Timo Günthert berät Anlagenbetreiber sowie Netzbetreiber zum allgemeinen Energiewirtschaftsrecht. Darüber hinaus liegt sein Fokus auf den rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Realisierung von Energieprojekten, insbesondere von Energieerzeugungs- und Speicheranlagen. Die in diesem Zusammenhang oftmals auftretenden Überschneidungen zum Umwelt- und Naturschutzrecht, sowie erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen sind ebenfalls Teil seiner Beratungspraxis. Ein besonderer Schwerpunkt von Herrn Günthert ist die Begleitung energieintensiver Unternehmen in allen Aspekten der Energy Compliance sowie zum EU-Beihilfen- und Fördermittelrecht.

Ausbildung

Studium der Rechtswissenschaften mit integriertem LL.B. Unternehmensjurist sowie B.A. Politikwissenschaften an der Universität Mannheim und der Universität Bergen (Norwegen). Referendariat am OLG Stuttgart. Erstes und Zweites juristisches Staatsexamen mit Prädikatsnote.

Praktische Erfahrungen

Mitarbeit in einer großen Wirtschaftskanzlei in den Bereichen Bauplanungs-, Umwelt- und Energierecht.

„Die Gestaltung einer ausgewogenen Rechtslage, die Umwelt- und Naturschutz mit der kurz- und langfristig bezahlbaren Versorgungssicherheit in Einklang bringt, ist eine der großen Herausforderungen der Energiewende.“

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